Endlich Ferien! Die Koffer sind gepackt, die Reise soll starten und plötzlich wird unser Hund krank. Was nun? Natürlich bleiben wir bei unserem besten Freund, doch was ist mit den Kosten für Flug, Hotel, Ferienhaus & Co?
Für diesen Fall bieten Versicherungen einen Zusatzschutz extra für Hunde. Die Reiserücktrittsversicherung tritt in Kraft, wenn die Fellnase unerwartet schwer erkrankt oder verletzt wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Hund mit auf die Reise sollte oder nicht.
Was bedeutet unerwartet schwer erkrankt?
- Unerwartet ist eine Erkrankung, wenn sie erstmals nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung auftritt
- Die Erkrankung ist schwer, wenn die vor der Stornierung ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann
In folgenden Fällen zahlt die Versicherung
- Wenn der Hund vor oder während der Reise krank wird
- Wenn der Hund während der Reise daheim in der Pension oder beim Hundesitter erkrankt
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